Informationen zu Ihrer Tischler-Ausbildung

Informationen zu Ihrer Tischler-Ausbildung

Sie finden hier wichtige Informationen zu Ihrer Ausbildung:

  • Regeln für die Führung des Berichtsheftes
  • Ansprechpartner aus den beteiligten Institutionen
  • Voraussetzungen für das Ablegen der Prüfung
  • Hinweise auf Karriere- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Die Berufsausbildung im „Dualen System“ findet im Betrieb und in der Berufsschule statt. Die überwiegend praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten aus den Betrieben werden in der Schule durch theoretische Grundlagen vervollständigt.

Ergänzt wird der betriebliche Teil der Ausbildung durch die „Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜBL)“ und zusätzliche Qualifikationsangebote, die in der Akademie des Handwerks durchgeführt werden.

Die Dokumentation der Ausbildungsschritte findet durch die Führung des Berichtsheftes statt. Dort werden auch vertiefende Fachdokumentationen zu den Ausbildungsinhalten gesammelt.

Das Berichtsheft dient als Nachweis für eine umfassende und vollständige Ausbildung auf der Grundlage der Ausbildungsordnung und der weiteren gesetzlichen Regelungen wie z.B. des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung. 

Weitere Informationen zu Ihren Karrieremöglichkeiten, den rechtlichen Grundlagen der Tischlerausbildung und Prüfungstermine finden Sie auf tischler-nrw.de

Berichtsheftsführung

Das Berichtsheft ist persönlich, zeitnah und vollständig durch den Auszubildenden zu führen und zu unterzeichnen.

Die Eintragungen sind regelmäßig durch den Ausbildungsbetrieb zu prüfen und zu unterzeichnen.

Die formalen Regeln finden sich in der Ausbildungsordnung und dem Berufsbildungsgesetz. Diese sind Grundlage des unterschriebenen Ausbildungsvertrages.  

Täglicher Ausbildungsnachweis

Hier sind die durchgeführten Arbeiten, die erhaltenen betrieblichen  Unterweisungen, die ÜBL- und die Berufsschulinhalte in Stichworten einzutragen. Urlaubs- und Feiertage sowie Krankheitstage sind zu benennen.

  • Dies dient dem Nachweis, dass die Ausbildung umfassend und vollständig durchgeführt wurde.
  • Es wird ein rechtsverbindliches Dokument erstellt, um im Streitfall die Ausbildung von außen beurteilen zu können.
  • Die geleisteten Arbeitszeiten sind vollständig zu erfassen.

Die Vorlage des vollständigen Berichtsheftes ist Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischen- und Gesellenprüfung.

Eine monatliche Prüfung durch den Ausbilder hat sich bewährt.