Bekanntmachung Satzungsänderung
Bekanntmachung der Tischler-Innung Ruhr: Satzungsänderung
Die Innungsversammlung der Tischler-Innung Ruhr hat in ihrer Sitzung am 19. November 2024 die Änderung des § 30 Abs. 1 S. 1 der Innungssatzung beschlossen.
§ 30 Abs. 1 S. 1 der Innungssatzung lautet nunmehr wie folgt:
Der Vorstand besteht aus dem Obermeister, seinem Stellvertreter und sechs weiteren Mitgliedern.